Schulordnung

Schulordnung der Schillerschule Dettingen/ Erms für die Klassen 1-4 (Primarstufe)

Die Schule soll für uns alle ein Ort sein, an dem wir uns wohlfühlen. Deshalb brauchen wir Regeln in der Schule. Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit an unserer Schule ist ein rücksichtsvoller und respektvoller Umgang miteinander.

Unsere Regeln für ein gutes Miteinander

  • Wir grüßen einander freundlich.
  • Ich achte das eigene Eigentum ebenso wie das Eigentum anderer und gehe sorgfältig damit um.
  • Zur ersten Stunde darf ich das Schulhaus ab 7.30 Uhr betreten.
  • Zur zweiten Stunde gehe ich ab 8.25 Uhr gemeinsam mit den Buskindern leise in mein Klassenzimmer.
  • Zum Nachmittagsunterricht warte ich das Läuten der Schulglocke um 13.55 Uhr ab, bevor ich das Schulhaus betrete.
  • Im Schulgebäude verhalte ich mich so, dass alle ungestört lernen können.
  • Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude unterlasse ich alles, was mich oder andere in Gefahr bringt.
  • Das Klettern und Rutschen auf dem Geländer ist verboten.
  • Zum Stundenbeginn sitze ich pünktlich und startbereit an meinem Arbeitsplatz.
  • Ich sorge dafür, dass ich meine benötigten Arbeitsmittel immer dabei habe. Bei Verlust oder Beschädigung muss ich diese ersetzen.
  • Während der Schulzeit und in den Pausen bleibe ich auf dem Schulgelände.
  • In der Pause halte ich mich draußen, auf dem mir zugeteilten Pausenhof auf.
  • Das Mitbringen von Dosengetränken und Energydrinks ist untersagt.
  • Alle elektronischen Geräte (wie z.B. Handys und Smartwatches) lasse ich während der gesamten Schulzeit weggepackt und ausgeschaltet.
  • Eine Haftung der Schule für mitgebrachte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.
  • Erst nach der Jugendverkehrsschule kann ich mit dem Fahrrad in die Schule kommen.
  • Die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Kaugummikauen ist für mich im ganzen Schulbereich verboten.
  • Müll werfe ich in den entsprechenden Mülleimer. 

Download:
Schulordnung Grundschule.pdf

Schulordnung der Schillerschule Dettingen/Erms für die Klassen 5-10 (Sekundarstufe I)

Die Schillerschule soll für uns alle ein Ort sein, an dem wir uns wohlfühlen. Deshalb brauchen wir Regeln! Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit an unserer Schule ist ein rücksichtsvoller und respektvoller Umgang miteinander. Konflikte sollen nicht durch Macht oder Gewalt gelöst werden, sondern durch Gespräche und Argumente. Unterschiedliche Meinungen und Kulturen werden als Bereicherung des täglichen Lebens gesehen.

Diese Schulordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten und Besucher gleichermaßen.

§1 Allgemeines Verhalten im Schulalltag

  • Wir sind höflich und freundlich zueinander.
  • Die Schüler haben den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
  • Bei Problemen und offenen Fragen sind zuerst der Fachlehrer, dann der Klassenlehrer, der Verbindungslehrer und die Schulsozialpädagogen Ansprechpersonen. Erst danach wenden wir uns an die Schulleitung.
  • Elternbriefe und sonstige wichtige Formulare werden sofort nach Erhalt an die Erziehungsberechtigten weitergegeben.
  • Rücklaufzettel müssen bis spätestens zum angegebenen Termin in der Schule abgegeben werden.
  • Im Unterricht tragen wir keine Kopfbedeckung (religiöse Gründe ausgenommen).
  • Müll gehört in die entsprechenden Mülleimer.
  • Das Betreten der Feuertreppen ist nicht gestattet.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art verboten.
  • Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Tabak, E-Zigaretten und anderer Drogen ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Energydrinks und Dosengetränken ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die andere gefährden, ist nicht gestattet.
  • Kaugummikauen ist während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände untersagt.

§2 Unterricht

  • Jeder Schüler und jede Lehrkraft hat ein Recht auf störungsfreien Unterricht.
  • Alle Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet (Schulbesuchsverordung).
  • Die Lehrkräfte beginnen und beenden den Unterricht.
  • Wann Essen und Trinken erlaubt sind, regelt jeder Lehrer in eigener Verantwortung.
  • Fachräume dürfen von Schülern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden.
  • Jeder Schüler hat die Pflicht, sich über die aktuellen Vertretungspläne selbstständig zu informieren.

§3 Pause/Mittagspause

  • In den beiden großen Pausen halten wir uns außen, auf den für unsere Stufe zugeordneten Bereichen, auf.
  • Die kleinen Pausen dienen dem Toilettengang, dem Wechsel in die entsprechenden Fachräume und zur kurzen Erholung bzw. zur Vorbereitung der nächsten Stunde.
  • Erst nach Pausenende begeben sich die Sportklassen in die Turnhallen bzw. ins Schwimmbad.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist verboten. In der Mittagspause darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten verlassen werden. Diese ist bei der Schulleitung einzureichen.
  • Schneeballwerfen und das Werfen von Steinen und Stöcken auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Beim Mittagessen sind besondere Disziplin und Rücksichtnahme erforderlich. Beschmutzte Tische werden gereinigt, benutztes Geschirr nach dem Essen zur Ablage gebracht.

§4 Umgang mit digitalen Medien

  • Der Respekt voreinander verbietet uns, jemanden im Internet zu beleidigen, zu verleumden oder zu bedrohen.
  • Wir verpflichten uns, Fotos oder Filme von Schülern sowie von Lehrern nie ohne die Einwilligung der Betroffenen im Internet oder auf anderen Online-Medien zu veröffentlichen. Das Mitschneiden des Unterrichts ist nicht gestattet.
  • Alle elektronischen Geräte sind bei Betreten des Schulgeländes lautlos zu stellen und nicht sichtbar aufzubewahren. Sie dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden; ansonsten werden die Geräte von den Lehrkräften eingezogen. Am Ende des Unterrichtstages können die Geräte auf dem Rektorat abgeholt werden.
  • Elektronische Geräte dürfen auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft für Unterrichtszwecke genutzt werden.

§5 Umgang mit Schuleigentum, eigenen und fremden Gegenständen

  • Wir tragen dazu bei, sämtliche Räume, Toiletten, Mobiliar, Pausenhöfe und Wege sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
  • Die Schulgebäude und ihre Einrichtungen gehören der Gemeinde. Jede mutwillige Beschädigung der Anlage und von Gegenständen ist ersatzpflichtig.
  • Für vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie die Entwendung von Eigentum haftet allein der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Eine Haftung des Schulträgers für fremdes Eigentum, insbesondere Wertgegenstände, ist ausgeschlossen.

Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir durchgehend die männliche Form.

Download:

Schulordnung Sekundarstufe I.pdf


Regelungen im Sportunterricht der Klassen 5-10

Regel im Sportunterricht Sek 1.pdf