Aktuelles

Änderungen zur Absonderung und Testung

vom: 18.11.2022

Bitte beachten Sie bei einer Corona-Infektion das Schreiben des Kultusministeriums:

Absonderungsersetzende Massnahmen.pdf

Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die bisherige Absonderungspflicht für positiv getestete Personen (Quarantäne) wird durch eine Maskenpflicht ersetzt. 
    Infizierte, die keine Maske tragen, unterliegen weiterhin der Absonderungspflicht und dürfen nicht in die Schule.
  • Als positiv getestet gelten nur Personen, die an einer offiziellen Teststelle, Apotheke oder beim Arzt getestet wurden.
    Bei einer positiven Selbsttestung lassen sie bitte umgehend das Ergebnis überprüfen.
  • Generell gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause!
    Personen mit symptomatischer Erkrankung (Corona, Grippe, Erkältung,...) sollen auf einen Schulbesuch verzichten!