Bitte beachten Sie bei einer Corona-Infektion das Schreiben des Kultusministeriums:
Absonderungsersetzende Massnahmen.pdf
Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:
- Die bisherige Absonderungspflicht für positiv getestete Personen (Quarantäne) wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.
Infizierte, die keine Maske tragen, unterliegen weiterhin der Absonderungspflicht und dürfen nicht in die Schule. - Als positiv getestet gelten nur Personen, die an einer offiziellen Teststelle, Apotheke oder beim Arzt getestet wurden.
Bei einer positiven Selbsttestung lassen sie bitte umgehend das Ergebnis überprüfen. - Generell gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause!
Personen mit symptomatischer Erkrankung (Corona, Grippe, Erkältung,...) sollen auf einen Schulbesuch verzichten!