Auf der Gemeindeverwaltung gingen mehrfach Meldungen ein, dass Kinder und Jugendliche den neuen Radschutzstreifen in entgegengesetzter Richtung nutzen.
Es ist besonders wichtig, dass der Radschutzstreifen nur in eine Richtung befahren werden darf.
Der Radschutzstreifen beginnt in der Kappishäuser Straße und verläuft über die Straßen Am Hammerweg, Sägmühlegasse und Hülbener Straße bis zur Schillerschule. Auf Höhe des Neuwiesenparkplatzes werden die Radfahrer auf den Parkplatz geleitet und können weiter auf dem Radweg in Richtung Bad Urach fahren.
In die andere Richtung, von Bad Urach bzw. von der Buchhalde kommend, wird der Radweg nördlich der Hülbener Straße noch ausgebaut bzw. wiederhergestellt. Dies wird voraussichtlich bis Ende Juli abgeschlossen sein. Auch hier werden die Radfahrer dann vom Radweg kommend auf die Hülbener Straße geleitet. Auf dieser Straßenseite (auf der Seite der Schule und der gegenüberliegenden Seite des Radschutzstreifens) gibt es keinen Schutzstreifen. Hier werden jedoch Radpiktogramme angebracht, die alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen sollen, dass hier Radfahrer unterwegs sind. Zudem gilt hier ein absolutes Halteverbot (auf beiden Seiten), damit Radfahrer ohne Behinderung passieren können.
Die Markierungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere fehlen teilweise noch die Radpiktogramme. Auf dem Radschutzstreifen werden ebenfalls Piktogramme markiert, die mit einem Pfeil ausgestattet werden. Dann sollte klar ersichtlich sein, dass die Fahrt nur in eine Richtung erlaubt ist. Radfahrer, die von der Schillerschule in Richtung Ortsmitte oder bis zur Kappishäuser Straße fahren möchten, haben gemäß dem Rechtsfahrgebot auf der rechten Fahrbahn zu fahren.
Bitte beachten Sie die unten angehängten Regeln!