Aktuelles

Weihnachtsquarantäne

vom: 14.12.2021

Liebe Eltern,

im Zeitraum vom 20.-22.12.2021 können Sie Ihre Kinder vom Präsenzunterricht beurlauben lassen, um vor Weihnachten in eine freiwillige Quarantäne zu gehen.

Hierzu gelten folgende Regeln vom Kultusministerium:

- Der Beurlaubungswunsch muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich bis Donnerstag, 16.12.2021 beim Klassenlehrer eingereicht werden.

- Die Schule muss der Beurlaubung nicht ausdrücklich zustimmen, sie soll den Schülerinnen und Schülern aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen.

- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsaufträge erledigen.

- Die Beurlaubung muss für den gesamten Zeitraum (alle drei Tage) in Anspruch genommen werden.

Für alle nicht beurlaubten Schüler findet der Präsenzunterricht an der Schule "ganz normal" statt. Auch geplante Klassenarbeiten und Tests werden in diesem Zeitraum geschrieben. Ob und wann ein Nachschreibtermin angeboten wird, entscheidet die jeweiligen Lehrkraft.