Mitteilung vom Kultusministerium am 07.12.2021:
Eine Neuerung im Schulbereich ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die ausserhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor wieder mit der Vorlage des Schülerausweises.
Die Ausnahmeregelung mit der Vorlage des Schülerausweises ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12-17 Jahren bis zum 31.01.2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.